
das nachfolgend in der Mitte dieser Ritterstandsurkunde nach den eigentlichen Farben entworfene ritterliche Wappen verliehen, nemlich
Einen gevierteten Schild, dessen oberes rechtes und unteres linkes Quartier von Goldfarbe ist, und in derem jedem zwey in der Form eines Andreaskreuzes über einander gelegte, mit den auswärts gekehrten Beilen aufwärts gestellte, und mit roten Riemen zusammen geschnürte römische Liktorstäbe in ihrer natürlichen Gestalt zu sehen sind. Das obere linke und untere rechte Quartier ist von schwarzer, Gold-rother, Silber-blauer, abermal Silber- und grüner Farbe sieben mal quer getheilt, und die mittleren fünf Theilungen mit Ausnahme der obersten schwarzen und der untersten grünen sind mit einem grünen Eichenkranze belegt, in dessen Mitte ein rothes abgerundetes Kreuz schwebt.
Auf dem Schilde ruhen zwey gegen einandergekehrte offene ritterliche Turnierhelme mit goldenen Spangen und goldenen Halskleinoden geschmückt. Vom Helme rechts hängen schwarze mit Gold und von jenem zur linken Seite rothe mit Silber tingirte Helmdecken herab. Jeder der beyden Helme ist mit einer goldenen Krone geziert, und aus jeder derselben ragen an goldenen Schäften vier Reiterfähnchen hervor, von denen jedes aus einem abwärts ausgerundeten und gespitzten Latze besteht, die beiderseits auswärts gerichtet, an einander gereiht flattern. Das vorderste dieser Fähnchen ist beyderseits von schwarzer und Gold, das zweyte von rother und Silber, das dritte von blauer und Silber, und das letzte von grüner Farbe.
Wir berechtigen daher ihn
und seine eheliche Nachkommenschaft beyderley Geschlechts das eben beschriebene Wappen von nun an , und zu allen Zeiten jedoch dem Rechte Anderer, die etwa ein gleiches Wappen haben, unbeschadet zu führen, und sich desselben in allen rechtlichen und adelichen Handlungen und wo immer sie es in ihren Geschäften foerderlich erachten werden zu gebrauchen.
Author: David Sporschill, Walter Sporschill
Last Update: 02.11.2006